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Für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU wird seit 01.10.2004 der neue EU-Heim- tierpass benötigt. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für die Einreise in alle Länder der Europä- ischen
Union mit Ausnahme von Malta, Großbritanien, Irland und Schweden. Für diese vier Länder gelten weiterhin die strengeren Regeln. Die Bestimmungen gelten für private Reisen und gewerblichen Handel zwischen
EU-Mitglieds- und Beitrittsländern. Für Reisen innerhalb der EU ist somit ein EU-einheitlicher Impf-/Gesundheitsnachweis erforderlich, der einem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Daher ist im Gegensatz zum
herkömmlichen Impfpass, der weiterhin von den Tierärzten für Tiere, die nicht mit ins Ausland genommen werden, erstellt wird, eine Markierung erforderlich. Die Kennzeichnung soll per Mikrochip erfolgen. Eine
Tätowierung wird nur bis 02.07.2011 akzeptiert. Die Kennzeichnungsnummer der Tätowierung bzw. Mikrochips wird im Pass eingetragen. Der Heimtierpass kann einem Tierarzt erstellt werden, wenn er über die dafür
erforderliche behördliche Genehmigung verfügt. Der Pass ist zweisprachig (englisch + Landessprache) geduckt und hat folgenden Inhalt: - Pass-Nr., beginnend mit der Länderkennung (z.B. DE für Deutschland), dann
zweistellige Zahl der Druckerei, dahinter eine fortlaufende Zahl - Datum und Kennzeichnungsnummer des implantierten Chips bzw.Tätowierung
- Angaben zum Tier (Name, Geburtsdatum, Art, Rasse, Farbe, besondere Kennzeichen) - Impfnachweis gegen Tollwut (muß bei Grenzübertritt mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr alt sein)
- Nachweis anderer Impfungen mit Datum, Präparat, Chargen-Nr.
Der Tierarzt darf beim Erstellen des neuen Passes die früheren Impfungen, auch wenn er sie nicht selbst vorgenommen hat, übertragen. Es gibt
keine automatische behördliche Registrierung durch die Erstellung des Passes. Der Eintrag ins Haustierregister ist freiwillig und muß vom Tierhalter veranlasst werden.
Quelle: www. Bundestierärztekammer.de
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